Allg. Liefer- & Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1./ Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, für alle Geschäfte, Leistungen und Lieferungen der Hämmerle AG. 1.2./ Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.

2. Anbote

2.1./ Unsere Anbote bleiben, so wir nicht eine andere Frist angegeben, 2 (zwei) Wochen ab Anbotslegung verbindlich. Das am Anbot angeführte Datum gilt als Zeitpunkt der Anbotslegung. 2.2./ Unterlagen, wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge, usw, sind nur dann verbindlich, wenn deren Verbindlichkeit von uns schriftlich erklärt wird. 2.3./ An uns gerichtete Anbote (Bestellungen) werden nur durch eine schriftliche Annahmeerklärung oder durch Lieferung der Ware verbindlich. 2.4./ Unsere Muster stellen unverbindliche Ansichtsmuster dar. 2.5./ Alle Angaben ohne Gewähr.

3. Erklärungen

Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Mitarbeiter bleiben bis zu deren schriftlichen Bestätigung durch uns unverbindlich.

4. Lieferung

4.1./ Angaben zu Lieferfristen und Lieferterminen haben für deren Verbindlichkeit in Schriftform zu erfolgen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Anbotsannahme, jedoch frühestens ab Eingang allfällig vereinbarter Voraus- oder Anzahlungen. 4.2./ Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verzögerter Lieferung können nur bei Vorliegen eines grob schuldhaften Verhaltens geltend gemacht werden. Die Beweislast für ein solches Verhalten trägt der Vertragspartner. 4.3./ Ist uns die Einhaltung der Lieferfrist aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, etc. nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Sollte der hindernde Umstand länger als 4 Wochen andauern ist jeder Vertragspartner zum Vertragsrücktritt berechtigt.

5. Kosten der Montage, der Demontage sowie der Reinigung

5.1./ Die Kosten für die Duftspendermontage werden mit bis zu SFR 30,– (exkl. Ust) pro Spender zuzüglich Fahrtkosten verrechnet. Für die umliegende Bezirke (bis 50 km im Umkreis) werden die Fahrtkosten pauschal mit dem Betrag in Höhe von SFR 80,– (exkl. Ust) verrechnet. 5.2./ Die Kosten für die Demontage und Rückholung des Duftspenders werden mit SFR 22,– (exkl. Ust.) zuzüglich Fahrtkosten verrechnet. 5.3./ Die Kosten für die Reinigung des Duftspenders werden mit SFR 18,– (exkl. Ust.) verrechnet.

6. Beanstandungen und Mängelrügen

6.1./ Mängelrügen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder erkennbar unrichtiger Lieferungen sind uns unverzüglich, spätestens binnen 5 (fünf) Werktagen, schriftlich mitzuteilen. Für die rechtzeitige Mitteilung (Mängelrüge) trägt der Vertragspartner die Beweislast. 6.2./ Sonstige Mängel sind unverzüglich, binnen 5 (fünf) Werktagen nach deren Entdecken, schriftlich anzuzeigen. 6.3./ Im Fall der verspäteten Mängelrüge gilt unsere Leistung als genehmigt.

7. Gewährleistung/Schadenersatz

7.1./ Produkteigenschaften des Kauf- oder Liefergegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. 7.2./ Gewährleistungsberechtigende Mängel sind nur solche, die zum Übergabezeitpunkt vorliegen. So kein Verbrauchergeschäft vorliegt, trägt der Vertragspartner die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag. 7.3./ Ist unser Produkt mit einem gewährleistungsberechtigenden Mangel behaftet, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Mängelbehebung innerhalb angemessener Frist, allenfalls durch Austausch des Produktes, zu gewähren. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind daher vorerst ausgeschlossen. 7.4./ Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und der sonstigen Maßnahmen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. 7.5./ So nicht zwingendes Recht entgegensteht oder keine anderslautende Vereinbarung besteht, sind Schadenersatzansprüche gegen uns, sofern uns kein grob schuldhaftes Verhalten durch den Vertragspartner nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen. 7.6./ Die Frist zur Geltendmachung von gewährleistungsberechtigten Mängeln oder berechtigten Ersatzansprüchen aller Art beträgt, so kein Verbrauchergeschäft vorliegt, 6 Monate ab Produktlieferung. 7.7./ Für Mängel, die auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, auf Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, auf Missachtung allfälliger Montage-, und/oder Bedienungsvorschriften, auf Überbeanspruchung des Produktes oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

8. Zahlung

8.1./ Zahlungen haben entsprechend den auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. 8.2/ Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir darüber verfügen können. 8.3./ Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind nur bei Verbrauchergeschäften unter den im Konsumentenschutzgesetz (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen zulässig, in allen anderen Fällen ausgeschlossen. 8.4./ Wird die vertragliche Leistung auf Verlangen des Vertragspartner einem Dritten in Rechnung gestellt, so haftet der Vertragspartner uns gegenüber dennoch als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag.

9. Zahlungsverzug

9.1./ Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. 9.2./ Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses sind wir im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt nach ergebnisloser Mahnung, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Entstehende Kosten (Kosten der Demontage des Spenders sowie dessen Reinigungskosten und die Fahrkosten) hat der säumige Vertragspartner zu tragen.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Kauf- oder Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen in unserem uneingeschränkten Eigentum. Unsere Produkte dürfen bis dahin weder veräußert noch verpfändet oder als Sicherheit verwendet werden. Unser Vertragspartner haftet für alle Nachteile, die uns bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entstehen.

11. Dauerschuldverhältnisse

11.1./ Alle Dauerschuldverhältnisse (z.B. Duftlieferverträge) sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können erstmals nach Ablauf von 36 Monaten, danach jeweils nach Ablauf von 12 weiteren Monaten schriftlich unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. 11.2./ Für den erforderlichen Austausch der Duftkartuschen/für die Befüllung der Seifenspender ist der Vertragspartner jeweils selbst verantwortlich. 11.3./ Für die nicht sachgemäße Handhabung der Spendergeräte bzw. bei nicht sachgemäßer Befüllung dieser ist der Vertragspartner ebenfalls selbst verantwortlich. 11.4./Nach Auflösung des Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner verpflichtet den kostenfrei zur Verfügung gestellten Duft/Seifenspender in einem einwandfreien Zustand, daher frei von Beschädigungen welcher Art auch immer, an uns zurückzustellen. Für den Fall von Beschädigungen ist der Vertragpartner verpflichtet, uns den Wert des jeweiligen Spendegerätes zum Zeitpunkt der Lieferung zu ersetzen.

12. Gerichtliche Geltendmachung

Eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen gegen unser Unternehmen hat bei sonstigem Verfall innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung zu erfolgen.

13. Abtretung von Ansprüchen

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag an Dritte abzutreten.

14. Datenschutz

Der Vertragspartner ist einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Personen oder gesellschaftsbezogenen Daten in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

15. Sonstiges

15.1./ Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Angebote, Auftragsannahmen und Rechnungen auf deren Richtigkeit hinsichtlich Stückzahl und Artikel sowie hinsichtlich etwaige Rechenfehler zu überprüfen. 15.2./ Bei Verträgen mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Vaduz vereinbart. 15.3./ Auf unsere Vertragsbeziehungen findet österreichisches Recht Anwendung. 15.4./ Finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (in der jeweils geltenden Fassung) auf ein konkretes Vertragsgeschäft Anwendung, so gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unter den Beschränkungen durch das Konsumentenschutzgesetz.